AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

DER KREMMEL+SCHNEIDER GMBH

1. Gegenstand

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen der Kremmel + Schneider GmbH (künftig kurz KS genannt) auch unter der Marke sontec. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. KS nimmt Aufträge nur unter Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Soweit allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, gelten erstere als nicht vereinbart und wird ihnen hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Angebote

Alle Angebote der KS sind freibleibend, sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist. Kostenvoranschläge und Kostenschätzungen der KS sind stets unverbindlich. Unterlagen, Vorschläge usw. sind geistiges Eigentum der KS oder von Dritten und dürfen vom Kunden, wenn nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, nicht vervielfältigt und Dritten zugänglich gemacht werden. Kommt kein Vertrag zustande, sind diese an KS unverzüglich zu retournieren.

3. Verträge

Eine Vereinbarung kommt durch ein von KS übermitteltes und vom Kunden firmenmäßig unterzeichnetes Angebot zustande. Mit Kunden, denen diese AGB nachweislich zur Kenntnis gebracht wurden, können Aufträge auch ohne Unterzeichnung zustande kommen, z.B. durch telefonische Beauftragung. Bei Widersprüchen zwischen dem Angebot und den AGB geht der Inhalt des Angebotes vor. Änderungen, Ergänzungen und Erweiterungen durch den Kunden bedürfen der Schriftform.

4. Auftragsabwicklung

Die Erfüllung/Umsetzung des Auftrages erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen, Plänen und sonstigen Hilfsmittel. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben oder Unterlagen entstehen, sind von KS nicht zu vertreten und begründen daher keinen Liefer- oder Leistungsverzug. Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.

5. Vertragsdurchführung

a. Leistungsumfang und Erfüllungsort

KS wird ihre Leistungen gemäß der vereinbarten schriftlichen Leistungsbeschreibung im Angebot erbringen. Leistungen der KS werden am Sitz von KS erbracht, welcher als Erfüllungsort vereinbart wird. Sind Leistungen an anderen Orten zu erbringen, z.B. anderen Niederlassungen des Kunden od. im Fall des Einsatzes von KS als Sub-Auftragnehmer, so ist dies schriftlich zu vereinbaren. KS kann sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen auch Dritter (Subunternehmer) bedienen.

b. Leistungsumfang bei Software

Bei Lieferung von Standardprogrammen bestätigt der Kunde ausdrücklich, vor Vertragsabschluss den Leistungsumfang der Software überprüft zu haben. Ein Mangel ist somit nur bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder einer dokumentierten Funktion, sowie bei objektiv feststellbaren Programmfehlern gegeben, die die Ausführung einer Funktion unmöglich machen. Die Erstellung von individueller Software und oder Hardware erfolgt aufgrund einer schriftlichen Definition, die Teil des Angebotes ist. Diese Definition ersetzt sämtliche vorherigen schriftlichen und mündlichen Absprachen über den Leistungsumfang und die Funktion des Gegenstandes. Der Kunde hat die Definition vor Erteilung des Auftrages zu prüfen.

c. Liefertermine und Rücktritt

Im Angebot angegebene Liefertermine sind grundsätzlich freibleibend. Sind nach Bestellung 90 Tage verstrichen oder werden verbindlich vereinbarte Liefertermine um mehr als 30 Tage überschritten, hat der Kunde mittels eingeschriebenen Briefs eine Nachfrist von mindestens 90 Tagen zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann er von jenem Teil des Auftrages mittels eingeschriebenen Briefs zurücktreten, der vom Verzug betroffen ist, sofern die Leistung teilbar ist. Der Kunde verzichtet ausdrücklich gegenüber KS im Falle des Rücktritts vom Vertrag wegen Nichterfüllung innerhalb der gesetzten Nachfrist auf die Geltendmachung von Verdienstentgang sowie sonstigen Schäden aller Art.

d. Mitwirkungspflicht des Kunden

Die vereinbarten Erfüllungstermine können von KS nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde zu dem von KS angegebenen Termin alle notwendigen Angaben und Unterlagen zur Verfügung stellt. Dies gilt auch für Angaben und Unterlagen, die von KS erst nach Annahme des Auftrages angefordert werden. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben oder Unterlagen entstehen, sind von KS nicht zu vertreten und begründen daher keinen Liefer- oder Leistungsverzug durch KS. Daraus resultierende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen. Gerät der Kunden mit seiner Mitwirkungspflicht in Verzug, so kann KS unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Auftrag zurücktreten. Der Kunde hat KS den gesamten dadurch entstehenden Schaden zu ersetzten.

e. Teillieferungen

KS ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und zu verrechnen.

f. Abnahme von Software und sonstigen Werkleistungen

Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen, wie auch sonstige Werkleistungen bedürfen einer gesonderten Abnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung oder Fertigstellung. Die Abnahme wird in einem Protokoll vom Kunden bestätigt (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der Leistungsbeschreibung). Lässt der Kunde den Zeitraum von vier Wochen ohne Abnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Leistung mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als mängelfrei abgenommen. Bei Einsatz der Software oder sonstiger Werkleistungen im Echtbetrieb durch den Kunden gilt die Software/Leistung jedenfalls als abgenommen. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um ehest mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich.

g. Abnahme von Hardware und sonstigen Lieferungen

Lieferungen im Rahmen der Handelstätigkeit (Standardsoftware, Hardware, Elektromaterial etc) gelten mit der Übernahme des Paketes als abgenommen. Beschädigungen der Lieferverpackung sind vor der Annahme schriftlich am Lieferschein zu vermerken und vom Lieferanten zu bestätigen, um eine allfällige Transportversicherung in Anspruch nehmen zu können. Für nicht vermerkte Transportschäden kann keine Haftung übernommen werden.

h. Versand

Ein Versand erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers – dies inkludiert auch Zoll, Steuern, Verpackung und ARA. Der Abschluss von Versicherungen erfolgt nur auf Wunsch des Auftraggebers.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

a. Nebenkosten

Sämtliche auf Angeboten, Auftragsbestätigungen oder sonstigen Geschäftsbriefen genannten Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Bei Erbringung von Dienstleitungen anfallende Fahrtspesen und Reisezeiten sind vom Kunden nach Aufwand zu ersetzen.

b. Zahlungstermin und Verzug

Sämtliche Rechnungen sind falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug und spesenfrei fällig. Die Zahlung erfolgt rechtzeitig, wenn sie fristgerecht bei KS eingelangt ist. Der Erfüllungsort für die Zahlung ist der Sitz von KS. Die Einhaltung des Zahlungstermins bildet eine wesentliche Bedingung für die Vertragserfüllung. Bei Zahlungsverzug ist KS berechtigt, sämtliche Spesen und Kosten, insbesondere für Mahnung, Inkasso und außergerichtliche Anwaltskosten sowie Verzugszinsen von 8 Punkten über dem Basiszinssatz zusätzlich zu verrechnen. Darüber hinaus ist KS bei Zahlungsverzug berechtigt, jegliche Leistungen gegenüber dem Kunden bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen, wenn die Zahlung auch andere Lieferungen oder Leistungen betrifft. Dadurch wird der Kunde jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben. Gerät der Auftraggeber, mit welcher Leistung auch immer, in Verzug, so ist KS berechtigt, erteilte Softwarelizenzen zu entziehen und die Nutzung der Software zu sperren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Bemängelungen zurück zu halten. Eine Aufrechnung des Kunden mit eigenen Forderungen ist ausgeschlossen.

c. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware/Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung auch allfälliger Nebenspesen welcher Art auch immer, im Eigentum von KS. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware nicht befugt. Für den Fall, dass der Kunde die Liefergegenstände veräußert, tritt der Kunde bereits jetzt alle Ansprüche gegenüber dem Erwerber der Ware an KS ab. Eine Veräußerung ist erst nach ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung von KS zulässig. KS ist befugt, jederzeit den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.

d. Vorauskassa

Übersteigt die Auftragssumme netto € 5.000,00, so ist KS berechtigt, die Bezahlung der ganzen Auftragssumme oder auch nur Teile davon vor Erbringung der eigenen Leistung zu verlangen. Lieferfristen und –termine verlängern bzw verschieben sich sinngemäß und werden erst ab Eingang der Vorauskassa bei KS berechnet.

7. Gewährleistung

a. Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Lieferdatum der Ware. Für Konsumenten gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

b. Warenprüfung und Mängelrüge bei Software

Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt der vereinbarten Lieferungen und Leistungen diese sofort auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu kontrollieren und bei gelieferter Software Probeläufe durchzuführen, sowie die erzielten Ergebnisse zu überprüfen. Soweit sich dabei irgendwelche Mängel herausstellen, ist der Kunde verpflichtet, KS sofort schriftlich hierüber unter Anschluss der fehlerhaften Beispiele in Kenntnis zu setzen. KS wird bemüht sein, den Mangel kurzfristig zu beheben und das korrigierte Programm dem Kunden zur Verfügung zu stellen, oder eine zumutbare Methode zur Umgehung des Mangels zu beschreiben. KS kann vom Kunden weiter zur Behebung des Mangels notwendige Informationen anfordern, die er kostenlos zur Verfügung zu stellen hat. Eine Verweigerung dieser Informationen entbindet KS– zumindest für die Dauer des Verzuges – von seiner Gewährleistungspflicht. Eine Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen. Die Frist für die Fehlerbehebung oder Umgehung beträgt mindestens 60 Tage.


c. Warenprüfung und Mängelrüge bei Lieferung von Ware

Der Kunde hat jede Lieferung unverzüglich, jedenfalls aber vor Einbau oder Weiterverarbeitung auf feststellbare Mängel zu überprüfen und festgestellte Mängel schriftlich in detaillierter Weise ebenso unverzüglich, spätestens binnen 7 Tagen, zu rügen, da sonst jegliche Ansprüche ausgeschlossen sind. Verdeckte Mängel sind innerhalb 3 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich und in detaillierter Weise zu rügen, sofern die Rüge innerhalb der Gewährleistungsfrist erfolgt. Auf die Einrede der mangelnden Rüge kann sich KS im Streitfall auch dann berufen,
wenn sie außergerichtlich nicht erhoben wurde. Maßnahmen von KS zur Schadensminderung gelten nicht als Mängelanerkennung.

d. Gewährleistungsbehelfe

Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung/Austausch jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Die Wahl des Behelfes erfolgt durch KS. Eine Ersatzvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen.

e. Gewährleistungsausschluss

Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die ursachengemäß aus dem Einflussbereich des Kunden stammen und insbesondere auf nachfolgenden Gründen beruhen: unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Nichtbeachtung der Betriebsanleitung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, Überbeanspruchung des Materials. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile und Zubehör (Leuchtmittel etc). Unsere Gewährleistungspflicht entfällt auch dann, wenn der Käufer seine Verpflichtungen, darunter seine Pflicht zur rechtzeitigen Zahlungsleistung, nicht erfüllt. Für Lieferungen und/oder Leistungen von Subunternehmen oder Lieferanten beschränkt sich unsere Gewährleistung und Haftpflicht gegenüber dem Käufer auf den Umfang der Gewährleistung und Haftpflicht des Subunternehmers oder Lieferanten.

f. Kosten für Fehlersuche

Stellt sich heraus, dass ein Fehler durch Fahrlässigkeit des Kunden oder durch Dritte verursacht wurde oder von der Gewährleistung ausgeschlossen ist, ist KS berechtigt, ein angemessenes Honorar für die Fehlersuche, sowie für dessen Behebung dem Kunden zu verrechnen.

g. zusätzliche Gewährleistungsbedingungen bei Software

Allgemein bekannt ist, dass bei sorgfältigster und umfangreichster Prüfung eine vollständige Fehlerfreiheit von Software nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. Insofern übernimmt KS keine Haftung für die vollständige Fehlerfreiheit der vom Kunden erworbenen Software. KS übernimmt keine Haftung für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Fehlfunktion der Hardware oder einem nicht von KS gelieferten Software, Veränderung der Betriebsbedingungen der Programme ohne Zustimmung von KS (z.B.: Umstellung des Betriebssystems, Hardwareänderungen, Änderungen von wechselseitig abhängigen anderen Programmen) oder auf Änderungen in der Software durch den Kunde oder Dritte zurückzuführen sind.

h. Gewährleistungsanspruch von Konsumenten

Bei Geschäften mit Konsumenten gelten die gesetzlichen Mindestgewährleistungsrechte gemäß Konsumentenschutzgesetz.

8. Haftung

Schadenersatzansprüche aller Art sind gegenüber KS für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Im Übrigen trifft den Kunden der Beweis des Verschuldens durch KS. Die Haftung von KS für sämtliche Ansprüche, aus welchem Rechtstitel immer, sind mit der Höhe des Auftragswertes begrenzt. Vereinbarungsgemäß haftet KS weder für entgangenen Gewinn noch für erwartete, aber nicht eingetretene Ersparnisse, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber den Kunden, mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie Schäden an aufgezeichneten Daten. Schadenersatzansprüche verjähren binnen einem Jahr ab Abnahme. Ist der Kunde Unternehmer verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Rücktrittsrecht

Sollte sich im Zuge der Erfüllung eines Auftrages herausstellen, dass dieser tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist KS verpflichtet, dies dem Kunden sofort anzuzeigen. Beide Vertragspartner sind in diesem Fall berechtigt, von dem Teil des Auftrages zurückzutreten, dessen Ausführung sich als unmöglich erwiesen hat. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen sowie Transportsperren entbinden KS von ihren Lieferverpflichtungen bzw. gestatten ihre analoge Verlängerung. Stornos durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von KS möglich. Ist KS mit einem Storno einverstanden so hat KS das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Pönale von 10% des Bruttoauftragswertes zu verrechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes ist nicht ausgeschlossen.

10. Besondere Bestimmungen für die Lieferung von Software und Hardwareentwicklungen

a. Lizenz und Urheberrechte

KS stellt dem Kunden, falls nicht im Vertrag abweichend vereinbart, eine nicht übertragbare und nicht ausschließliche Lizenz zur Benützung der gelieferten Software bzw. Hardwarekonstruktionsunterlagen zur Verfügung. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Die Urheber- und Verwertungsrechte verbleiben bei KS oder deren Vorlieferanten. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung von KS Software bzw. Hardwareunterlagen usw. an Dritte, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, weiterzugeben. Im Hinblick darauf, dass Software und Hardwareunterlagen geistiges Eigentum von KS sind, ist die Nutzung, derselben auch nach Bezahlung ausschließlich zu eigenen Zwecken des Kunden zulässig. Jede Weitergabe im Sinn des Urheberschutzgesetzes insbesondere auch die kurzfristige Überlassung zur Herstellung von Reproduktionen, zieht Schadensersatzansprüche nach sich.

11. Schlussbestimmung

a. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt der Vertrag wie auch die übrigen Geschäftsbedingungen wirksam. Die Bestimmungen sind unter geltungserhaltender Reduktion auszulegen.

b. Verkauf an Kosumenten

Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

c. Gerichtstand und geltendes Recht

Zur Entscheidung von Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit der für Dornbirn sachlich in Betracht kommenden Gerichte vereinbart. Alle diesen AGB unterliegenden Verträge unterliegen österreichischem Recht unter
Ausschluss der Verweisungsnormen; das UNKaufrecht kommt nicht zur Anwendung.
Ihr kompetenter Partner




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